Wie­der­ein­füh­rung der Meis­ter­pflicht

Ein von der Koali­tion vor­ge­legter Geset­zes­ent­wurf sieht vor, dass in zwölf der­zeit zulas­sungs­freien Hand­werks­be­rufen künftig wieder die Meis­ter­pflicht ein­ge­führt werden soll.

Im Ein­zelnen han­delt es sich um die Berufe Fliesen‑, Platten- und Mosa­i­k­leger, Beton-stein- und Ter­razzo­her­steller, Est­rich­leger, Behälter- und Appa­ra­te­bauer, Par­kett­leger, Roll­laden- und Son­nen­schutz­tech­niker, Drechsler und Holz­spiel­zeug­ma­cher, Bött­cher, Glas­ver­edler, Schilder- und Licht­re­kla­me­her­steller, Raum­aus­statter sowie Orgel- und Har­mo­ni­um­bauer.

Diese Berufe zählen zu 53 Hand­werken, für die 2004 die Meis­ter­pflicht abge­schafft worden war, mit dem Hin­ter­grund das Hand­werk in der sei­ner­zei­tigen wirt­schaft­lich ange­spannten Lage zu stärken und um Impulse für Unter­neh­mens­grün­dungen zu geben.