Vor­teile bei der Ren­ten­ver­si­che­rung für Mini­jobber

Mini­jobber können sich auf Antrag von der Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht befreien lassen und brau­chen dann keine Bei­träge dazu bezahlen. Die Zah­lung von Ren­ten­ver­si­che­rungs­bei­trägen kann aber auch Vor­teile mit sich bringen. Diese Ent­schei­dung muss jeder im Ein­zel­fall für sich treffen.

Vor­teile der Renten-Pflicht­ver­si­che­rung: Auf Antrag beim Arbeit­geber kann man sich von der Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht befreien lassen. Wird darauf ver­zichtet, kann von diesen Vor­teilen pro­fi­tiert werden:

  • Bei medi­zi­nisch fest­ge­stelltem Bedarf haben Pflicht­ver­si­cherte Anspruch auf eine medi­zi­ni­sche oder beruf­liche Reha-Leis­tung.
  • Bei einer chro­ni­schen Krank­heit oder nach einem Unfall, der eine Erwerbs­tä­tig­keit unmög­lich macht, haben Pflicht­ver­si­cherte grund­sätz­lich Anspruch auf eine Erwerbs­min­de­rungs­rente.
  • Der Anspruch auf eine Alters­rente fällt höher aus.
  • Wer einen Riester-Ver­trag abge­schlossen hat, hat Anspruch auf die staat­liche För­de­rung.
  • „Auf­sto­cker” haben einen Rechts­an­spruch gegen­über dem Arbeit­geber, einen Teil des Ver­dienstes in eine betrieb­liche Alters­ver­sor­gung umzu­wan­deln.
  • Pflicht­ver­si­cherte haben Anspruch auf Über­gangs­geld bei einer länger dau­ernden sta­tio­nären Reha-Maß­nahme oder nach Ende der gesetz­li­chen Lohn­fort­zah­lung.