Ver­si­che­rung – Beleh­rung über Folgen einer Anzei­ge­pflicht­ver­let­zung

Eine Ver­si­che­rung muss über die Folgen einer Anzei­ge­pflicht­ver­let­zung
in Text­form auf­klären. Dabei genügt es, wenn der Ver­si­cherer diese
Beleh­rung des Ver­si­che­rungs­neh­mers in einem Scha­dens­mel­dungs­fra­ge­bogen oder
einem sons­tigen Schreiben auf­nimmt, in wel­chem dem Ver­si­che­rungs­nehmer Fragen
zur Auf­klä­rung des Ver­si­che­rungs­falles gestellt werden. Die Beleh­rung muss
sich jedoch durch ihre Plat­zie­rung in unmit­tel­barer Nähe zu den gestellten
Gesund­heits­fragen druck­tech­nisch so her­vor­heben, dass sie vom Ver­si­che­rungs­nehmer
schlech­ter­dings nicht über­sehen werden kann.

Die Beleh­rung über ein Ver­trags­an­pas­sungs­recht des Ver­si­che­rers ist nach
Auf­fas­sung des Ober­lan­des­ge­richts Dresden jedoch unwirksam, wenn sie keinen
Hin­weis darauf ent­hält, dass eine Ver­trags­an­pas­sung nicht nur zu einem
rück­wir­kenden Bei­trags­zu­schlag, son­dern auch zu einem rück­wir­kenden
Risi­ko­aus­schluss führen kann.