Verbot von Einweg-Plas­tik­tüten

Das Bun­des­ka­bi­nett hatte eine Ände­rung des Ver­pa­ckungs­ge­setzes beschlossen. Dieser Ände­rung stimmte auch der Bun­desrat am 8.11.2019 zu.

Künftig ist es für alle Händler ver­boten, leichte Plas­tik­tüten in Ver­kehr zu bringen. Davon aus­ge­nommen sind die sehr dünnen sog. „Hemd­chen­beutel”. Für diese Beutel mit weniger als 15 Mikro­meter Wand­stärke sieht die ent­spre­chende EU-Richt­linie Aus­nahmen vor, da sie dem hygie­ni­schen Umgang mit gekauftem Obst oder Gemüse dienen und der Ver­schwen­dung von Lebens­mit­teln vor­beugen.