Unfall­schutz im Home-Office

Arbeits­un­fälle sind die Unfälle, die ver­si­cherte Per­sonen infolge der ver­si­cherten Tätig­keit erleiden. Dabei ist es uner­heb­lich, ob die ver­si­cherte Tätig­keit im Unter­nehmen oder im Home-Office geleistet wird. Ent­schei­dend ist, dass der Unfall im Zusam­men­hang mit der Arbeit stehen muss – was im Home-Office jedoch nicht immer ganz leicht abzu­grenzen ist. Auch wann ein Unfall pas­siert, ist nicht aus­schlag­ge­bend. Ein Arbeit­nehmer ist grund­sätz­lich in den Arbeits­räumen und auf betriebs­be­dingten Wegen ver­si­chert. Betriebs­be­dingte Wege sind z. B. der Weg

  • vom oder zum Dru­cker, Kopierer, Scanner, wenn dienst­liche Unter­lagen bear­beitet werden sollen und das Gerät in einem anderen Raum steht
  • zur oder von der Haustür, wenn ein Paket mit Arbeits­un­ter­lagen gelie­fert wird
  • vom oder zum Betrieb, wenn der Arbeit­nehmer Unter­lagen aus dem Unter­nehmen benö­tigt oder abgeben muss.

Mit einer vom Bun­desrat am 28.5.2021 beschlos­senen Geset­zes­än­de­rung wurde der Unfall­ver­si­che­rungs­schutz bei der Heim­ar­beit aus­ge­weitet. Er beschränkt sich künftig nicht mehr auf sog. Betriebs­wege, etwa zum Dru­cker in einem anderen Raum, son­dern auch auf Wege im eigenen Haus­halt zur Nah­rungs­auf­nahme oder zum Toi­let­ten­gang. Dar­über hinaus wird er bei Home-Office-Tätig­keit auch auf Wege aus­ge­dehnt, die die Beschäf­tigten zur Betreuung ihrer Kinder außer Haus zurück­legen.