Über­schreiten der Minijob-Grenze von 450 € durch Kran­ken­ver­tre­tung

Grund­sätz­lich ist der Ver­dienst eines Mini­job­bers auf 450 € im Monat bzw. 5.400 € im Jahr begrenzt. In der Praxis ergeben sich aber Fälle, in denen Mini­jobber – auf­grund von z. B. Krank­heits­ver­tre­tung – mehr leisten müssen und dadurch die 450-€-Grenze über­schreiten.

Ob diese Über­schrei­tung des Mini­jobs schäd­lich ist, hängt davon ab, ob die Ver­dienst­grenze nur gele­gent­lich und nicht vor­her­sehbar über­schritten wird. Danach gilt: Wird die Ver­dienst­grenze gele­gent­lich und nicht vor­her­sehbar über­schritten, bleibt die Tätig­keit ein Minijob.

Als gele­gent­lich gilt die Zah­lung eines höheren Ver­dienstes für maximal drei Kalen­der­mo­nate in einem 12-Monats-Zeit­raum. In sol­chen Aus­nah­me­fällen darf der Jah­res­ver­dienst auch mehr als 5.400 € betragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der höhere Ver­dienst drei Monate hin­ter­ein­ander oder in drei ein­zelnen Monaten ver­teilt über den 12-Monats-Zeit­raum erzielt wird. Werden Krank­heits­ver­tre­tungen in mehr als drei Kalen­der­mo­naten über­nommen, wäre die Beschäf­ti­gung kein Minijob mehr.