Sonn­tags­ver­kauf von Back­waren in Bäcke­rei­fi­lialen

Der Bun­des­ge­richtshof (BGH) hat am 17.10.2019 ent­schieden, dass der Ver­kauf von Back­waren in Bäcke­rei­fi­lialen mit Café­be­trieb an Sonn­tagen auch außer­halb der Laden­schluss­zeiten zulässig ist.

Bei diesen Filialen han­delt es sich nach Auf­fas­sung der BGH-Richter um Gast­stät­ten­ge­werbe im Sinne des Gast­stät­ten­ge­setzes, weil die Bäckerei dort auch Cafés betreibt, in denen sie Getränke und Speisen zum Ver­zehr an Ort und Stelle anbietet.

Der Anwen­dung des Gast­stät­ten­rechts steht nicht ent­gegen, dass die Bäckerei inner­halb des­selben Raums neben einem Café eine Bäckerei-Ver­kaufs­stelle betreibt. Des­glei­chen kommt es nicht darauf an, dass sie die Speisen und Getränke im Café zur Selbst­be­die­nung bereit­stellt.