Rück­wir­kende Erhö­hung der Inno­va­ti­ons­prämie

Die Bun­des­re­gie­rung beschloss im Rahmen des Kon­junk­tur­pa­ketes zur Abfe­de­rung der Corona-Krise eine Inno­va­ti­ons­prämie für Bat­te­rie­elektro- und Brenn­stoff­zel­len­fahr­zeuge sowie Plug-in-Hybrid­mo­delle, bei dem der För­der­an­teil des Staates ver­dop­pelt wird. Die zusätz­liche För­de­rung gilt rück­wir­kend ab dem 3.6.2020 und ist bis zum 31.12.2021 befristet. Sie setzt sich zu zwei Drit­teln aus Bun­des­mit­teln und zu einem Drittel aus einem Eigen­an­teil der Fahr­zeug­her­steller zusammen.

Von der Inno­va­ti­ons­prämie pro­fi­tieren Käufer von Elektro-Neu­fahr­zeugen, die nach dem 3.6.2020 zuge­lassen wurden und Elektro-Gebraucht­wagen, die erst­malig nach dem 4.11.2019 oder später zuge­lassen wurden und deren Zweit­zu­las­sung nach dem 3.6.2020 erfolgt ist. Für Gebraucht­fahr­zeuge gelten die För­der­sätze für einen Net­to­lis­ten­preis von über 40.000 €, auch wenn der ursprüng­liche Kauf­preis weniger als 40.000 € betrug.

Für Bat­te­rie­elektro- und Brenn­stoff­zel­len­fahr­zeuge bis zu einem Net­to­lis­ten­preis von 40.000 € ergibt sich eine För­de­rung von bis zu 9.000 € (6.000 € aus Bun­des­mit­teln und 3.000 € als Eigen­an­teil des Her­stel­lers). Plug-in-Hybrid-Fahr­zeuge dieser Preis­ka­te­gorie werden mit ins­ge­samt 6.750 € geför­dert (4.500 € aus Bun­des­mit­teln und 2.250 € als Eigen­an­teil des Her­stel­lers). Liegt der Net­to­lis­ten­preis bei über 40.000 €, ergibt sich für Bat­te­rie­elektro- und Brenn­stoff­zel­len­fahr­zeuge eine För­de­rung von 7.500 € (5.000 € aus Bun­des­mit­teln plus 2.500 € als Eigen­an­teil des Her­stel­lers). Plug-in-Hybrid-Fahr­zeuge dieser Preis­klasse werden mit ins­ge­samt 5.625 € geför­dert (3.750 € aus Bun­des­mit­teln plus 1.875 € als Eigen­an­teil des Her­stel­lers).

Die Inno­va­ti­ons­prämie kann beim Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle (BAFA) bean­tragt werden. Der Antrag sowie wei­tere Infor­ma­tionen sind auf der Web­seite des BAFA zu finden.