Refe­ren­ten­ent­wurf zum Fami­li­en­ent­las­tungs­ge­setz

Durch das Fami­li­en­ent­las­tungs­ge­setz vom 27.6.2018 will die Bun­des­re­gie­rung
Fami­li­en­leis­tungen bei der Bemes­sung der Ein­kom­men­steuer ange­messen berück­sich­tigen.

Um dies zu errei­chen, soll das Kin­der­geld pro Kind ab 1.7.2019 um 10 €
pro Monat erhöht werden. Es beträgt dann für das erste und zweite
Kind je 204 €, für das dritte Kind 210 € und für jedes wei­tere
Kind 235 € im Monat. Ent­spre­chend steigt der steu­er­liche Kin­der­frei­be­trag
(2019: 2.490 € je Eltern­teil, VZ 2020: 2.586 € je Eltern­teil). Hinzu
kommt noch ein sog. Betreu­ungs­frei­be­trag in Höhe von 1.320 € je Eltern­teil
pro Jahr.

Der Grund­frei­be­trag soll für die Ver­an­la­gungs­zeit­räume 2019 von 9.000
€ auf 9.168 € und 2020 auf 9.408 € ange­hoben werden. Zum Aus­gleich
der kalten Pro­gres­sion ist eine Ver­schie­bung der Eck­werte des Ein­kom­men­steu­er­ta­rifs
vor­ge­sehen.