Pro­gram­mierer in Heim­ar­beit ist sozi­al­ver­si­che­rungs­pflichtig

Abhängig Beschäf­tigte sind sozi­al­ver­si­che­rungs­pflichtig. Dies gilt auch für Heim­ar­beiter, selbst wenn deren Tätig­keit eine höhere Qua­li­fi­ka­tion erfor­dert wie bei einem Pro­gram­mierer, so die Richter des Hes­si­schen Landes-sozi­al­ge­richts in ihrem Urteil vom 2.7.2020.

Sie führten aus, dass Heim­ar­beiter Per­sonen sind, die in eigener Arbeits­stätte im Auf­trag und für Rech­nung von Gewer­be­trei­benden, gemein­nüt­zigen Unter­nehmen oder öffent­lich-recht­li­chen Kör­per­schaften erwerbs­mäßig arbeiten. Die Heim­ar­beiter sind gemäß der sozi­al­ge­setz­li­chen Rege­lung Beschäf­tigte und als solche auch sozi­al­ver­si­che­rungs­pflichtig. Dies gilt auch für Tätig­keiten, die eine höher­wer­tige Qua­li­fi­ka­tion erfor­derten.