Prä­mien zur Siche­rung von Aus­bil­dungs­plätzen

Mit dem Maß­nah­men­paket „Aus­bil­dungs­plätze sichern” will die Bun­des­re­gie­rung die Folgen der Corona-Pan­demie auf den Lehr­stel­len­markt abfe­dern. Dafür hat sie ein Hilfs­pro­gramm für kleine und mitt­lere Unter­nehmen (KMU) beschlossen, mit dem aus­bil­dungs­wil­lige Betriebe in den Jahren 2020 und 2021 unter­stützt werden.

Geför­dert werden KMU mit bis zu 249 Beschäf­tigten, die eine Berufs­aus­bil­dung in aner­kannten Aus­bil­dungs­be­rufen oder in den bundes- und lan­des­recht­lich gere­gelten pra­xis­in­te­grierten Aus­bil­dungen im Gesund­heits- und Sozi­al­wesen durch­führen. Hierfür stellt die Bun­des­re­gie­rung eine Prämie für Aus­bil­dungs­be­triebe wie folgt zur Ver­fü­gung:

  • Für den Erhalt ihres Aus­bil­dungs­ni­veaus bekommen Betriebe, die beson­ders von der Corona-Pan­demie betroffen sind, eine Prämie in Höhe von 2.000 € für jeden für das Aus­bil­dungs­jahr 2020/​2021 abge­schlos­senen Aus­bil­dungs­ver­trag (nach Abschluss der Pro­be­zeit). Als beson­ders betroffen gelten KMU, die in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigs­tens einen Monat Kurz­ar­beit durch­ge­führt haben oder deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durch­schnitt­lich min­des­tens 60 % gegen­über April und Mai 2019 ein­ge­bro­chen ist. Bei KMU, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 her­an­zu­ziehen.
  • Erhöhen Unter­nehmen ihr Aus­bil­dungs­platz­an­gebot, erhalten sie (nach Abschluss der Pro­be­zeit) eine Prämie von 3.000 € für jeden gegen­über dem frü­heren Niveau zusätz­lich abge­schlos­senen Aus­bil­dungs­ver­trag.
  • Werden Aus­zu­bil­dende von Betrieben über­nommen, die Insol­venz anmelden mussten, erhalten über­neh­mende Betriebe eine Prämie von 3.000 € pro auf­ge­nom­menen Aus­zu­bil­denden. Diese Unter­stüt­zung ist befristet bis zum 30.6.2021.
  • Eben­falls bis 30.6.2021 werden Betriebe geför­dert, die Aus­zu­bil­dende über­nehmen, deren Unter­nehmen die Aus­bil­dung durch die Aus­wir­kungen der Corona-Pan­demie über­gangs­weise nicht fort­setzen können.
  • Melden Aus­bil­dungs­be­triebe, die ihre Akti­vi­täten auch in der Krise fort­setzen, für Aus­zu­bil­dende sowie deren Aus­bilder keine Kurz­ar­beit an, werden sie beson­ders unter­stützt. Die För­de­rung beträgt hier 75 % der Brutto-Aus­bil­dungs­ver­gü­tung für jeden Monat, in dem der Betrieb einen Arbeits­aus­fall von min­des­tens 50 % hat. Diese Unter­stüt­zung ist befristet bis zum 31.12.2020.