Mehr Trans­pa­renz im Online­handel durch neue EU-Richt­linie

Die neue euro­päi­sche Richt­linie über die bes­sere Durch­set­zung und Moder­ni­sie­rung des EU-Ver­brau­cher­rechts soll helfen, sich beim Online­shop­ping künftig besser zu ori­en­tieren. Hier die wich­tigsten Rege­lungen:

  • Klare Infor­ma­tion an den Ver­brau­cher, ob er Waren oder Dienst­leis­tungen von einem Unter­nehmer oder einer Pri­vat­person erwirbt und welche Rechte er im Falle von Pro­blemen hat.
  • Ver­brau­cher müssen beim Ran­king leicht erkennen können, ob Such­ergeb­nisse bei­spiels­weise durch Pro­vi­si­ons­zah­lungen beein­flusst wurden.
  • Die Kunden sollen künftig Gewiss­heit haben, ob der ihnen ange­bo­tene Preis auch für alle anderen Kunden gilt. Ein per­so­na­li­sierter Preis, der bei­spiels­weise durch die Nut­zung eines bestimmten End­ge­räts oder bis­he­rige Bestel­lungen beein­flusst wurde, muss klar gekenn­zeichnet werden.
  • Händler und Platt­form­be­treiber müssen sicher­stellen, dass ver­meint­liche Kun­den­be­wer­tungen tat­säch­lich von Kunden stammen, die das Pro­dukt oder die Dienst­leis­tung genutzt oder erworben haben.
  • Der Wei­ter­ver­kauf von Ver­an­stal­tungs­ti­ckets ist künftig ver­boten, wenn der Ver­käufer das Ticket durch den auto­ma­ti­sierten Kauf einer großen Anzahl an Tickets erwirbt. Ver­hin­dert werden sollen damit über­teu­erte Zweit­ver­käufe.