Lohn­er­satz wegen Schul- und Kita­schlie­ßung

Durch die Schul- und Kita­schlie­ßungen wegen des Corona-Virus sind auch Eltern mit kleinen Kin­dern vor beson­dere Her­aus­for­de­rungen gestellt. Dafür hat die Bun­des­re­gie­rung ein Maß­nah­men­paket zusam­men­ge­stellt, das diese Bürger gegen über­mä­ßige Ein­kom­mens­ein­bußen absi­chern soll.

Eltern erhalten eine Ent­schä­di­gung von 67 % des monat­li­chen Net­to­ein­kom­mens (maximal 2.016 €) für bis zu sechs Wochen. Vor­aus­set­zung dafür ist,

  • dass die erwerbs­tä­tigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung ander­weitig nicht sicher­ge­stellt werden kann,
  • dass Gleit­zeit- bezie­hungs­weise Über­stun­den­gut­haben aus­ge­schöpft sind.

Die Aus­zah­lung über­nimmt der Arbeit­geber, der bei der zustän­digen Lan­des­be­hörde einen Erstat­tungs­an­trag stellen kann.