Län­gere Ver­träge für Sai­son­ar­beits­kräfte

Der Bun­desrat hat am 7.5.2021 eine Aus­nah­me­re­ge­lung für Sai­son­be­schäf­ti­gungen gebil­ligt, die der Bun­destag am 22.4.2021 ver­ab­schiedet hatte. Mit dem Gesetz wird die zuläs­sige Dauer kurz­fris­tiger sozi­al­ver­si­che­rungs­freier Beschäf­ti­gung aus­nahms­weise für die Zeit vom 1.3. bis 31.10.2021 auf eine Höchst­dauer von 4 Monaten oder 102 Arbeits­tagen (bisher 3 Monate /​ 70 Arbeits­tage) ver­län­gert.

Hin­ter­grund ist, dass die Fluk­tua­tion aus­län­di­scher Sai­son­ar­beits­kräfte coro­nabe­dingt geringer ist als sonst. Die Rege­lung für Sai­son­ar­beits­ver­träge tritt am 31.10.2021 auto­ma­tisch wieder außer Kraft.