Lade­infra­struktur für E‑Autos bald Pflicht

Für die Ver­bes­se­rung der Lade­infra­struktur für E‑Fahrzeuge brachte die Bun­des­re­gie­rung ein Gesetz auf den Weg, das neue Regeln für Gebäude mit grö­ßeren Park­plätzen mit sich bringt.

Bei einem Neubau bezie­hungs­weise grö­ßerer Reno­vie­rung von Gebäuden mit mehr als zehn Park­plätzen ist künftig

  • bei Wohn­ge­bäuden jeder Stell­platz und
  • bei Nicht­wohn­ge­bäuden (z. B. Gewerbe) jeder fünfte Stell­platz mit Schutz­rohren für Elek­tro­kabel (Lei­tungs­in­fra­struktur) aus­zu­statten.

Zusätz­lich ist auf ent­spre­chenden Park­plätzen von Nicht­wohn­ge­bäuden min­des­tens ein Lade­punkt zu errichten. Nach dem 1.1.2025 ist zudem jedes Nicht­wohn­ge­bäude mit mehr als 20 Stell­plätzen mit min­des­tens einem Lade­punkt aus­zu­statten.

Aus­nahmen sind unter anderem vor­ge­sehen

  • für Gebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mitt­leren Unter­nehmen befinden und über­wie­gend von ihnen selbst genutzt werden, sowie
  • für Bestands­ge­bäude, wenn die Kosten für die Lade- und Lei­tungs­in­fra­struktur 7 % der Gesamt­kosten einer grö­ßeren Reno­vie­rung über­schreiten.