Keine Abwei­chung von gericht­lich gere­geltem Umgang mit Kin­dern wegen der Corona-Pan­demie

Ein fami­li­en­ge­richt­lich gere­gelter Umgang des Kindes mit dem anderen Eltern­teil darf ohne recht­fer­ti­gende Ände­rungs­ent­schei­dung des Fami­li­en­ge­richts nicht unter Hin­weis auf die Kon­takt­be­schrän­kungen wegen der Ver­brei­tung des Corona-Virus ver­wei­gert werden. Gegen einen Eltern­teil, der den Umgang gleich­wohl nicht gewährt, kann ein Ord­nungs­geld ver­hängt werden, ent­schied das Ober­lan­des­ge­richt Frank­furt am Main mit seinem Beschluss v. 8.7.2020. Der Umgang zwi­schen dem nicht betreu­enden Eltern­teil und dem Kind gehört zum absolut not­wen­digen Minimum zwi­schen­mensch­li­cher Kon­takte und erfüllt damit einen Aus­nah­me­tat­be­stand.