Kein Son­der­aus­ga­ben­abzug für selbst getra­gene Krank­heits­kosten

Zu den steu­er­lich ansetz­baren Son­der­aus­gaben gehören u. a. Bei­träge zu Kran­ken­ver­si­che­rungen, soweit diese zur Erlan­gung eines bestimmten sozi­al­hil­fe­glei­chen Ver­sor­gungs­ni­veaus erfor­der­lich sind und sofern auf die Leis­tungen ein Anspruch besteht.

Über­nimmt ein privat kran­ken­ver­si­cherter Steu­er­pflich­tiger seine Krank­heits­kosten selbst, um so die Vor­aus­set­zungen für eine Bei­trags­er­stat­tung zu schaffen, können diese Auf­wen­dungen nicht als Bei­träge zu einer Ver­si­che­rung steu­er­lich abge­zogen werden.

In einem vom Bun­des­fi­nanzhof (BFH) ent­schie­denen Fall vom 29.11.2017 zahlten Steu­er­pflich­tige Bei­träge an ihre pri­vaten Kran­ken­ver­si­che­rungen zur Erlan­gung des Basis­ver­si­che­rungs­schutzes. Ange­fal­lene Krank­heits­kosten trugen sie selbst und machten sie nicht bei ihrer Kran­ken­ver­si­che­rung gel­tend, um in den Genuss von Bei­trags­er­stat­tungen zu kommen. In ihrer Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung kürzten die Steu­er­pflich­tigen zwar die Kran­ken­ver­si­che­rungs­bei­träge, die als Son­der­aus­gaben ange­setzt werden können, um die erhal­tenen Bei­trags­er­stat­tungen, min­derten diese Erstat­tungen aber vorher um die selbst getra­genen Krank­heits­kosten, da sie inso­weit wirt­schaft­lich belastet sind.

Der BFH folgte dieser Auf­fas­sung nicht. Danach sind nur die Aus­gaben als Bei­träge zu Kran­ken­ver­si­che­rungen abziehbar, die im Zusam­men­hang mit der Erlan­gung des Ver­si­che­rungs­schutzes stehen. Daher hatte der BFH bereits ent­schieden, dass Zah­lungen auf­grund von Selbst- bzw. Eigen­be­tei­li­gungen an ent­ste­henden Kosten keine Bei­träge zu einer Ver­si­che­rung sind.

Anmer­kung: Inwie­weit die Krank­heits­kosten als ein­kom­mens­min­dernde außer­ge­wöhn­liche Belas­tungen anzu­er­kennen sind, musste der BFH nicht ent­scheiden, weil diese die sog. zumut­bare Eigen­be­las­tung wegen der Höhe der Ein­künfte nicht über­stiegen. Mit diesem Urteil bleibt der BFH seiner Recht­spre­chung zur inso­weit ver­gleich­baren Kos­ten­tra­gung bei einem sog. Selbst­be­halt treu.