Kein fami­li­en­recht­li­cher Aus­gleichs­an­spruch für Pfle­ge­kosten eines Eltern­teils

In einem Fall aus der Praxis hatte ein Sohn eine Bürg­schaft für die Pfle­ge­kosten der Mutter über­nommen. Nach ihrem Tod ver­langte er von seinem Bruder eine antei­lige Kos­ten­über­nahme. Da unter Geschwis­tern keine Erstat­tungs­an­sprüche von für die gemein­same Mutter gezahlten Pfle­ge­kosten bestehen, blieb der bür­gende Sohn an den Kosten hängen.

Ein fami­li­en­recht­li­cher Aus­gleichs­an­spruch wird ledig­lich für Fälle aner­kannt, in denen ein Eltern­teil allein für den Unter­halt eines gemein­samen ehe­li­chen Kindes auf­ge­kommen ist, obwohl auch der andere Eltern­teil dem Kind unter­halts­pflichtig war. Dieser Aus­gleichs­an­spruch beruht auf der Unter­halts­pflicht beider Eltern gegen­über ihrem Kind.