Hilfs­pro­gramme zur Bewäl­ti­gung der Corona-Aus­wir­kungen

Neben den steu­er­li­chen Erleich­te­rungen für die von der Corona-Virus-Epi­demie Betrof­fenen wurden wei­tere Maß­nahmen in die Wege geleitet, die es Unter­nehmen erleich­tern sollen, durch die Krise zu kommen. Dazu gehören:

Kurz­ar­bei­ter­geld: Für den Erhalt der Arbeits­plätze wurde die Kurz­ar­beiter-Rege­lung ange­passt. Betrof­fene Unter­nehmen können sich Lohn­kosten und Sozi­al­ab­gaben von der Bun­des­agentur für Arbeit erstatten lassen. Anfal­lende Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge für aus­ge­fal­lene Arbeits­stunden werden zu 100 % erstattet. Leih­ar­beit­nehmer sind künftig ein­ge­schlossen und es müssen nur 10 % der Beschäf­tigten von Kurz­ar­beit betroffen sein, damit die Rege­lungen greifen.

Liqui­di­täts­hilfen durch KfW-Kre­dite: Zur Aus­stat­tung der durch die Corona-Krise unver­schuldet in Finanz­nöte gera­tenen Unter­nehmen mit Finanz­mit­teln erwei­terte die Bun­des­re­gie­rung die bestehenden Pro­gramme für Liqui­di­täts­hilfen, um den Zugang der Unter­nehmen zu güns­tigen Kre­diten zu erleich­tern. Detail­lierte Infor­ma­tionen zu den Kre­diten gibt Ihnen Ihre Haus­bank. Einen Über­blick finden Sie auf www.kfw.de.

Liqui­di­täts­hilfen durch Zuschüsse: Neben den KfW-Kre­diten können Kleinst­un­ter­nehmen, sog. Solo-Selbst­stän­digen und Künstler – unter wei­teren Vor­aus­set­zungen z. B. bei Exis­tenz­be­dro­hung, Liqui­di­täts­eng­pass – auf För­der­pro­gramme des Bundes und der ein­zelnen Bun­des­länder in Form von Zuschüssen zugreifen. Dabei dürfen die jewei­ligen Unter­nehmen vor März 2020 nicht in wirt­schaft­li­chen Schwie­rig­keiten gewesen und der Scha­dens­ein­tritt muss nach dem 11.3.2020 erfolgt sein.

Der – nicht zurück­zu­zah­lende – Zuschuss des Bundes für Betriebe, die bis zu 5 Mit­ar­beiter beschäf­tigen, beträgt zunächst bis zu 9.000 € bzw. für Betriebe bis zu 10 Mit­ar­bei­tern bis zu 15.000 € für drei Monate. Eine Bedürf­tig­keits­prü­fung erfolgt nach­träg­lich. Neben den Bun­des­zu­schüssen kann auf Zuschuss­pro­gramme aus den jewei­ligen Bun­des­län­dern in unter­schied­li­cher Aus­prä­gung zuge­griffen werden.

Export: Für die Export­wirt­schaft will der Bund mit Garan­tien (sog. Her­mes­de­ckungen) eine fle­xible, effek­tive und umfas­sende Unter­stüt­zung bereit­stellen.

Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge: Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge dürfen – auf Antrag – dann gestundet werden, wenn die sofor­tige Ein­zie­hung mit erheb­li­chen Härten für das Unter­nehmen ver­bunden wäre und der Anspruch durch die Stun­dung nicht gefährdet wird – z. B. bei Zah­lungs­schwie­rig­keiten die nicht nur vor­über­ge­hend sind.