Gewerb­liche eBay-Ange­bote – Link zur OS-Platt­form ist Pflicht

Gewerb­liche Ange­bote auf der Inter­net­platt­form eBay müssen einen „klick­baren”
Link zur OS-Platt­form – dem Online­portal der Euro­päi­schen Union zur Unter­stüt­zung
einer außer­ge­richt­li­chen Streit­bei­le­gung zwi­schen Ver­brau­chern und Unter­neh­mern
(http://ec.europa.eu/consumers/odr)
– ent­halten. Hierauf hat das Ober­lan­des­ge­richt
Hamm mit Beschluss vom 3.8.2017 hin­ge­wiesen.

Das bean­stan­dete Inter­net­an­gebot ent­hielt eine bloße text­liche Wie­der­gabe
der Inter­net­adresse (URL) der OS-Platt­form (ohne eine „Verlinkungs”-Funktionalität).
Dieses stellt keinen „Link” im Sinne der euro­päi­schen ODR-Ver­ord­nung
dar. Ein „Link” setzt nach dem all­ge­meinen Sprach­ge­brauch eine ent­spre­chende
Funk­tio­na­lität („Klick­bar­keit”) voraus. In der Ver­ord­nung ist
gerade nicht davon die Rede, dass der Unter­nehmer die Inter­net­adresse der OS-Platt­form
(ledig­lich) „mit­teilen” muss.

Die Ver­pflich­tung zur Ein­stel­lung des Links zur OS-Platt­form besteht auch für
Ange­bote auf der Inter­net­platt­form eBay.
Der­ar­tige Ange­bote würden vom
Begriff der „Web­site” im Sinne der genannten Vor­schrift erfasst.