Gesetze zur Reform des Insol­venz­rechts in Kraft getreten

Zum Anfang des IV. Quar­tals 2020 bzw. zum Jah­res­an­fang sind zwei wich­tige Gesetze
zur Reform des Insol­venz­rechts in Kraft getreten. Das Gesetz zur wei­teren Ver­kür­zung
des Rest­schuld­be­frei­ungs­ver­fah­rens trat mit Wir­kung vom 1.10.2020 in Kraft und das Gesetz zur Fort­ent­wick­lung des Sanie­rungs- und
Insol­venz­rechts trat am 1.1.2021.