För­de­rung von Aus­bil­dungs­plätzen durch das Corona-Kon­junktur-Pro­gramm

Klein- und Mit­tel­be­triebe (KMU), die ihr Aus­bil­dungs­platz­an­gebot 2020 im Ver­gleich zu den drei Vor­jahren nicht ver­rin­gern, können für jeden neu geschlos­senen Aus­bil­dungs­ver­trag eine ein­ma­lige Prämie in Höhe von 2.000 €, die nach Ende der Pro­be­zeit aus­ge­zahlt wird, erhalten. Erhöhen sie ihr Angebot, erhalten sie für die zusätz­li­chen Aus­bil­dungs­ver­träge 3.000 €.

KMU, die ihre Aus­bil­dungs­ak­ti­vität trotz Corona-Belas­tungen fort­setzen und Aus­bilder sowie Aus­zu­bil­dende nicht in Kurz­ar­beit schi­cken, können eine För­de­rung erhalten. KMU, die die Aus­bil­dung im Betrieb nicht fort­setzen können, sollen die Mög­lich­keit einer vor­über­ge­henden geför­derten betrieb­li­chen Ver­bund- oder Auf­trags­aus­bil­dung erhalten.

Die Details der Durch­füh­rung einer sol­chen Ver­bund- oder Auf­trags­aus­bil­dung werden im Rahmen der Allianz für Aus- und Wei­ter­bil­dung erör­tert. Wei­ter­füh­rende Infor­ma­tionen finden Sie unter dem Link: www.aus-und-weiterbildungsallianz.de. Betriebe, die zusätz­lich Aus­zu­bil­dende über­nehmen, die wegen Insol­venz ihres Aus­bil­dungs­be­triebs ihre Aus­bil­dung nicht fort­setzen können, erhalten eine Über­nah­me­prämie.