Fami­li­en­ent­las­tungs­paket für mehr Kin­der­geld beschlossen

Durch das Fami­li­en­ent­las­tungs­ge­setz will die Bun­des­re­gie­rung Fami­li­en­leis­tungen
bei der Bemes­sung der Ein­kom­men­steuer ange­messen berück­sich­tigen. Um dies
zu errei­chen, wird das Kin­der­geld pro Kind ab 1.7.2019 um 10 € pro
Monat erhöht. Es beträgt dann für das erste und zweite Kind je
204 €, für das dritte Kind 210 € und für jedes wei­tere Kind
235 € im Monat.

Ent­spre­chend steigt der steu­er­liche Kin­der­frei­be­trag ab 2019 auf 2.490 €
und im Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2020 auf 2.586 € je Eltern­teil. Hinzu kommt
noch ein sog. Betreu­ungs­frei­be­trag in Höhe von 1.320 € je Eltern­teil
pro Jahr. Ins­ge­samt ergeben sich daraus Kin­der­frei­be­träge für 2019
in Höhe von 7.620 € für 2019 und 7.812 € für 2020.

Beschlossen ist auch die Anhe­bung des Grund­frei­be­trags für die Ver­an­la­gungs­zeit­räume
2019 von 9.000 € auf 9.168 € und 2020 auf 9.408 €.