Erleich­te­rungen in der Wis­sen­schaft wäh­rend der Corona-Pan­demie

Am 15.5.2020 bil­ligte der Bun­desrat einen Geset­zes­be­schluss der Bun­des­re­gie­rung, der für Wis­sen­schaft­le­rinnen und Wis­sen­schaftler an Hoch­schulen die Ver­län­ge­rung ihrer Ver­träge ein­räumt.

Ver­län­ge­rung von Zeit­ver­trägen: Danach können die ver­trag­li­chen Höchst­be­fris­tungs­grenzen für wis­sen­schaft­li­ches und künst­le­ri­sches Per­sonal in einer Qua­li­fi­zie­rungs-phase um die Zeit ver­län­gert werden, in der es pan­de­mie­be­dingte Ein­schrän­kungen des Wis­sen­schafts­be­triebs gibt. Ent­spre­chende Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisse können bis zu 6 Monaten ver­län­gert werden – vor­aus­ge­setzt sie bestehen zwi­schen dem 1.3. und 30.9.2020.

Anreize für BAföG-Emp­fän­ge­rinnen und ‑Emp­fänger: Arbeiten Emp­fänger von BAföG in einer Branche oder in einem Beruf, der zur Ein­däm­mung der Pan­demie bei­trägt, können sie ihren BAföG-Satz ohne Abzüge aus den Ein­nahmen für diese Tätig­keit auf­sto­cken. Die Rege­lungen treten rück­wir­kend zum 1.3.2020 in Kraft.