Ent­wurf eines Gesetzes zur wei­teren steu­er­li­chen För­de­rung der Elek­tro­mo­bi­lität

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium stellte am 8.5.2019 den Refe­ren­ten­ent­wurf eines Gesetzes zur wei­teren steu­er­li­chen För­de­rung der Elek­tro­mo­bi­lität und zur Ände­rung wei­terer steu­er­li­cher Vor­schriften vor. Die darin vor­ge­se­henen Maß­nahmen sollen hier zunächst stich­punkt­artig auf­ge­zeigt werden:

  • Eine Son­der­ab­schrei­bung für rein elek­tri­sche Lie­fer­fahr­zeuge in Höhe von 50 % im Jahr der Anschaf­fung zusätz­lich zur regu­lären Abschrei­bung. Die Son­der­ab­schrei­bung ist für Fahr­zeuge bis maximal 7,5 Tonnen geplant und soll auf 10 Jahre bis Ende 2030 befristet werden,
  • eine neue Pau­schal­be­steue­rung bei Job­ti­ckets in Höhe von 25 % ohne Anrech­nung auf die Ent­fer­nungs­pau­schale,
  • die Ver­län­ge­rung der Hal­bie­rung der Bemes­sungs­grund­lage bei der Dienst­wa­gen­be­steue­rung bei pri­vater Nut­zung eines betrieb­li­chen Elek­tro­fahr­zeugs oder extern auf­lad­baren Hybrid­elek­tro­fahr­zeugs und
  • die Ver­län­ge­rung der Steu­er­be­freiung für vom Arbeit­geber gewährte Vor­teile für das elek­tri­sche Auf­laden eines Elek­tro­fahr­zeugs oder Hybrid­elek­tro­fahr­zeugs im Betrieb des Arbeit­ge­bers oder eines ver­bun­denen Unter­neh­mens und für die zeit­weise zur pri­vaten Nut­zung über­las­sene betrieb­liche Lade­vor­rich­tung.

Dar­über hinaus sind fol­gende Maß­nahmen geplant:

  • Ein­füh­rung eines Pausch­be­trags für Berufs­kraft­fahrer in Höhe von 8 € pro Tag,
  • Anhe­bung der Pau­schalen für Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wen­dungen von zzt. 12 € bzw. 24 € auf 14 € bzw. 28 €,
  • Ein­kom­men­steu­er­be­freiung von Sach­leis­tungen im Rahmen alter­na­tiver Wohn­formen (z. B. „Wohnen für Hilfe”),
  • Ein­füh­rung eines Bewer­tungs­ab­schlags bei Mit­ar­bei­ter­woh­nungen,
  • Ein­füh­rung des ermä­ßigten Umsatz­steu­er­satzes für E‑Books,
  • kein Sofort­abzug von Fonds­eta­blie­rungs­kosten bei modell­hafter Gestal­tung eines geschlos­senen gewerb­li­chen Fonds.

Ferner erfolgen Maß­nahmen zur Gestal­tungs­be­kämp­fung sowie zwin­gend not­wen­dige Anpas­sungen an das EU-Recht und an Recht­spre­chung des EuGH. Dazu gehören u. a.:

  • Direkt­lie­fe­rung bei Lie­fe­rung in ein Kon­si­gna­ti­ons­lager,
  • Rei­hen­ge­schäfte und inner­ge­mein­schaft­liche Lie­fe­rungen,
  • Umset­zung des EuGH-Urteils zur Mar­gen­be­steue­rung bei Rei­se­leis­tungen.

Zudem wird wei­terem fach­lich gebo­tenem Rege­lungs­be­darf im Steu­er­recht nach­ge­kommen. Dazu gehören ins­be­son­dere die Klar­stel­lung von Zwei­fels­fragen sowie Fol­ge­än­de­rungen, Feh­ler­kor­rek­turen und sons­tige redak­tio­nelle Ände­rungen. Wir werden Sie über dieses Schreiben bei Vor­liegen kon­kre­terer Infor­ma­tionen auf dem Lau­fenden halten.