Ent­wurf eines Gesetzes gegen ille­gale Beschäf­ti­gung und Sozi­al­leis­tungs­miss­brauch

Mit dem Ent­wurf eines Gesetzes gegen ille­gale Beschäf­ti­gung und Sozi­al­leis­tungs­miss­brauch will die Bun­des­re­gie­rung die wir­kungs­volle und effek­tive Ver­hin­de­rung von ille­galer Beschäf­ti­gung und Schwarz­ar­beit sowie die Rück­füh­rung in legale Beschäf­ti­gung errei­chen.

Danach soll die Finanz­kon­trolle Schwarz­ar­beit (FKS) zukünftig ins­be­son­dere in die Lage ver­setzt werden, nicht nur – wie bisher – Fälle von ille­galer Beschäf­ti­gung und Schwarz­ar­beit zu prüfen, son­dern auch Fälle zu prüfen, bei denen Dienst- oder Werk­leis­tungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen, oder bei denen sie nur vor­ge­täuscht werden, um z. B. unbe­rech­tigt Sozi­al­leis­tungen zu erhalten. Dazu sollen die Auf­gaben und Befug­nisse der FKS erwei­tert werden.

Das Gesetz soll nach der Ver­kün­dung in Kraft treten. Wir halten Sie über die ein­zelnen Maß­nahmen über dieses Schreiben auf dem Lau­fenden, sobald das Gesetz in Kraft ist.