„Düs­sel­dorfer Tabelle” ab dem 1.1.2021

Die „Düs­sel­dorfer Tabelle” ist Richt­linie und Hilfs­mittel für
die Bemes­sung des ange­mes­senen Unter­halts im Sinne des Bür­ger­li­chen Gesetz­buchs
und wird von allen Ober­lan­des­ge­richten zur Bestim­mung des Kin­des­un­ter­halts ver­wendet.
Zum 1.1.2021 wurden die Regel­sätze ange­passt und betragen nun bei einem
Net­to­ein­kommen des/​der Unter­halts­pflich­tigen bis 1.900 €:

  • 393 € für Kinder von 0 – 5?Jahren,
  • 451 € für Kinder von 6?- 11 Jahren,
  • 528 € für Kinder von 12 – 17 Jahren und
  • 564 € für Kinder ab 18 Jahren.

Die Sätze steigen mit höherem Ein­kommen um bestimmte Pro­zent­sätze.

Die gesamte Tabelle befindet sich auf der Inter­net­seite des Ober­lan­des­ge­richts
Düs­sel­dorf unter https://www.olg-duesseldorf.nrw.de – Schnell­zu­griff – Düs­sel­dorfer Tabelle.