Bun­des­re­gie­rung beschließt Wohn- und Mie­ten­paket

Die Bun­des­re­gie­rung hat sich am 18.8.2019 auf Maß­nahmen zum bezahl­baren Wohnen und der Schaf­fung zusätz­li­chen Wohn­raums geei­nigt. Hier ein paar der wich­tigsten Punkte:

  • Die Rege­lungen der Miet­preis­bremse werden um fünf wei­tere Jahre ver­län­gert.
  • Zu viel gezahlte Miete soll auch rück­wir­kend für einen Zeit­raum von 2,5 Jahren nach Ver­trags­schluss zurück­ge­for­dert werden können, sofern ein Ver­stoß gegen die Miet­preis­bremse vor­liegt.
  • Der Betrach­tungs­zeit­raum für die orts­üb­liche Ver­gleichs­miete wird von vier auf sechs Jahre ver­län­gert.
  • Eben­falls bis zum Ende des Jahres wird die Bun­des­re­gie­rung einen Gesetz­ent­wurf vor­legen, der die Mög­lich­keit zur Umwand­lung von Miet­woh­nungen in Eigen­tums­woh­nungen begrenzt.
  • Die Neben­kosten für den Erwerb von selbst genutztem Wohn­raum sollen deut­lich gesenkt werden. Käufer von Woh­nungen und Ein­fa­mi­li­en­häu­sern sollen künftig maximal die Hälfte der Mak­ler­kosten tragen müssen.