Betrug mit ver­meint­li­chen Inkasso-Schreiben

In der Ver­gan­gen­heit ver­schickten Betrüger ver­mehrt Zah­lungs­auf­for­de­rungen per E‑Mail oder SMS. Die For­de­rungen sind i. d. R. frei erfunden, die ange­ge­benen Inkas­so­un­ter­nehmen exis­tieren gar nicht. Um den Mails einen seriösen Touch zu geben und den ver­meint­li­chen For­de­rungen Nach­druck zu ver­leihen, nutzen die Ver­sender z. B. die Logos oder fäl­schen E‑Mail-Adressen bestehender Unter­nehmen.

Emp­fänger einer sol­chen Nach­richt sollten daher genau hin­schauen und prüfen, ob die Angaben im Brief­kopf mit dem Rest des Schrei­bens über­ein­stimmen. Ein wei­teres Indiz für eine fal­sche Zah­lungs­auf­for­de­rung kann sein, dass die ange­ge­bene Bank­ver­bin­dung ins Aus­land ver­weist. Dies ist an den ersten beiden Buch­staben der IBAN zu erkennen. Betrof­fene sollten den Gläu­biger oder das Inkasso-Unter­nehmen in sol­chen Fällen um Auf­klä­rung bitten.