Bestel­ler­prinzip bei Immo­bi­li­en­kauf geplant

Das Bun­des­mi­nis­te­rium der Justiz und für Ver­brau­cher­schutz hat einen Gesetz­ent­wurf für das Bestel­ler­prinzip, dass bereits bei der Miet­woh­nungs­ver­mitt­lung gilt, auch für den Immo­bi­li­en­kauf vor­ge­legt. Danach soll der­je­nige die Pro­vi­sion tragen, der den Makler beauf­tragt. Eine Kap­pungs­grenze ist nicht vor­ge­sehen. Der Ver­käufer soll die Pro­vi­si­ons­höhe mit dem Makler aus­han­deln und der Mak­ler­auf­trag muss schrift­lich erfolgen. Ferner ist nach dem Ent­wurf die Berech­nung von Zusatz­kosten an den Käufer ver­boten, die von dem Ver­käufer oder einem Dritten für die Ver­mitt­lung oder zusam­men­hän­gende Leis­tungen geschuldet werden.