Begrün­dung einer Prä­mi­en­an­pas­sung in der pri­vaten Kran­ken­ver­si­che­rung

Der Bun­des­ge­richtshof hat in zwei Urteilen am 16.12.2020 ent­schieden, dass in der Begrün­dung einer Prä­mi­en­an­pas­sung ange­geben werden muss, bei wel­cher Rech­nungs­grund­lage – Ver­siche-rungs-leis­tungen, Ster­be­wahr­schein­lich­keit oder beiden – eine nicht nur vor­über­ge­hende und den fest­ge­legten Schwel­len­wert über­schrei­tende Ver­än­de­rung ein­ge­treten ist und damit die Neu­festset-zung ver­an­lasst wurde.

Dagegen muss der Ver­si­cherer nicht die genaue Höhe dieser Ver­än­de­rung mit­teilen. Er hat auch nicht die Ver­än­de­rung wei­terer Fak­toren, welche die Prä­mi­en­höhe beein­flusst haben, wie z. B. des Rech­nungs­zinses anzu­geben.