Aus­wei­tung der Arbeits­zeit­grenzen für kurz­fris­tige Mini­jobs in der Corona-Krise

Nachdem es auf­grund der Corona-Pan­demie im Bereich der Sai­son­ar­beit, ins­be­son­dere in der Land­wirt­schaft, zu feh­lenden Arbeits­kräften kommen wird, wurde die Zeit­grenze für kurz­fris­tige Mini­jobs auf fünf Monate oder 115 Arbeits­tage aus­ge­dehnt. Die Anhe­bung soll für den Zeit­raum vom 1.3.2020 bis 31.10.2020 gelten.