Aus­tausch­prämie für alte Ölhei­zungen

Ölheiz­kessel sollen ab 2026 grund­sätz­lich nicht mehr ein­ge­baut werden dürfen. Als Anreiz zum Aus­tausch alter Ölhei­zungen durch ein kli­ma­freund­li­ches Modell soll eine attrak­tive Prämie locken. Das hat das Bun­des­ka­bi­nett mit dem Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz beschlossen. So soll eine Aus­tausch­prämie von etwa 40 % für eine alte Ölhei­zung gegen ein kli­ma­scho­nen­deres Modell zusätz­lich dem Kli­ma­schutz dienen. Ferner sollen alte Ölheiz­kessel ab 2026 nur noch stark ein­ge­schränkt geneh­migt werden. Dies wäre z. B. dann der Fall, wenn das Gebäude nicht auf andere Weise – etwa mit Fern­wärme oder mit erneu­er­baren Ener­gien – beheizt werden kann.

Dieses Gesetz soll ein neues, ein­heit­li­ches, auf­ein­ander abge­stimmtes Regel­werk für die ener­geti-schen Anfor­de­rungen an Neu­bauten, Bestands­ge­bäude und an den Ein­satz erneu­er­barer Ener­gien zu ihrer Wärme- und Käl­te­ver­sor­gung bieten.