Antrags­frist für die Corona-Über­brü­ckungs­hilfe ver­län­gert

Nach dem „Lock­down”, bei dem viele Unter­nehmer ihre Geschäfte wegen gesund­heits­po­li­tisch not­wen­diger Maß­nahmen zur Bekämp­fung der Corona-Pan­demie schließen oder stark ein­schränken mussten, unter­stützte die Bun­des­re­gie­rung diese mit der sog. „Sofort­hilfe” und spe­zi­ellen KfW-Kre­diten. Danach folgte mit dem Corona-Kon­junktur-Pro­gramm eine sog. „Über­brü­ckungs­hilfe” für Umsatz­aus­fälle bei kleinen und mitt­leren Unter­nehmen, die ihren Geschäfts­be­trieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesent­li­chen Teilen ein­stellen mussten.

Die Antrags­frist wurde zunächst auf den 30.9.2020 ver­län­gert. In ihren Beschlüssen vom 27.8.2020 hat die Koali­ti­ons­re­gie­rung diese Antrags­frist auf den 31.12.2020 noch einmal ver­län­gert .